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   KG, 15.04.1977 - 1 W 1151/77   

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https://dejure.org/1977,2187
KG, 15.04.1977 - 1 W 1151/77 (https://dejure.org/1977,2187)
KG, Entscheidung vom 15.04.1977 - 1 W 1151/77 (https://dejure.org/1977,2187)
KG, Entscheidung vom 15. April 1977 - 1 W 1151/77 (https://dejure.org/1977,2187)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung der Eigentümer zur tätigen Mithilfe bei der Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums durch Mehrheitsbeschluss; Beschlussbefugnis der Eigentümerversammlung; Berechnung der Mehrheit der Stimmen bei Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung nach der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1439
  • MDR 1978, 406
  • OLGZ 1978, 146
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 10.10.1912 - IV 88/12

    Vereinsrecht. ; Ausschließung eines Mitglieds.

    Auszug aus KG, 15.04.1977 - 1 W 1151/77
    Die herrschende Meinung legt deshalb den § 32 Abs. 1 Satz 3 BGB mit Recht dahin aus, daß Stimmenthaltungen bei der Gesamtzahl, aus welcher die Mehrheit bei der Beschlußfassung zu berechnen ist, mitzählen (RGZ 80, 189 ff.; Staudinger-Coing. BGB, 11. Aufl., § 32 Rdn. 13) Ebenfalls eine eindeutige Regelung enthält beispielsweise § 133 Abs. 1 AktG , der für Hauptversammlungsbeschlusse bei Aktiengesellschaften bestimmt, daß die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet.
  • RG, 09.03.1888 - II 6/88

    1. Genügt der auf Grund. des Art. 190a bezw. Art. 222 H.G.B. (in der Fassung von

    Auszug aus KG, 15.04.1977 - 1 W 1151/77
    Da unter Stimmabgabe nur ein Votum in der einen oder anderen Richtung verstanden werden kann, wird die angeführte Vorschrift dahin verstanden, daß für daß Abstimmungsergebnis nur die Ja- und Nein-Stimmen entscheidend sind (RGZ 20, 140; 80, 195; 82, 388; Barz in GroßKomm. AktG, 3. Aufl., § 132 Anm. 2).
  • BGH, 08.12.1988 - V ZB 3/88

    Ermittlung der Mehrheit in der Wohnungseigentümerversammlung

    Wie die Beschlüsse der Oberlandesgerichte Frankfurt und Köln (OLGZ 1980, 163, 164; ZMR 1986, 130 = NJW-RR 1986, 698 f), die zur Vorlage geführt haben, bewerten auch andere Instanzgerichte und ein Teil des Fachschrifttums die Stimmenthaltung im Ergebnis als Ablehnung (OLG Celle NJW 1958, 307, 308 [OLG Celle 18.12.1957 - 4 Wx 42/57]; KG - 1. Zivilsenat - OLGZ 1978, 146, 149; BayObLG Rpfleger 1979, 66, 67; BayObLG Wohnungseigentümer 1982, 104 LS; LG Wuppertal Rpfleger 1972, 451, 452; Bärmann/Pick, WEG 6. Aufl. § 25 Rdn. 47; Weitnauer, WEG 6. Aufl. § 25 Rdn. 3; Palandt/Bassenge, BGB 47. Aufl. § 25 WEG Anm. 2 c; Weitnauer, Wohnungseigentümer 1982, 108 ff; Achelis NJW 1975, 1348 f).

    Daraus entnimmt diese Ansicht, daß Mitglieder, die sich der Stimme enthalten, als Erschienene mitgezählt werden, mithin ihre Stimmenthaltung wie Ablehnung zu werten ist (so etwa KG OLGZ 1978, 146, 149; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 163, 164; Achelis NJW 1975, 1348 f; Weitnauer, WEG a.a.O. Rdn. 3).

  • KG, 12.11.1993 - 24 W 3064/93

    Pflicht der Wohnungseigentümer zur Gartenpflege

    Der Senat schließt sich der vom 1; Zivilsenat des Kammergerichts (OLGZ 1978, 146 = Rpfleger 1978, 146; in NJW 1978, 1439 insoweit nicht mit abgedruckt) vertretenen Auffassung an, daß die Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht befugt sind, durch Mehrheitsbeschluß die Eigentümer zur tätigen Mithilfe bei der Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu verpflichten.
  • BayObLG, 05.12.1991 - BReg. 2 Z 154/91

    Vom Verwalter aufgestellte Hausordnung

    Die Frage, ob die Wohnungseigentümer ganz allgemein verpflichtet werden können, bestimmte Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen persönlich zu erbringen oder durch Dritte auf ihre Kosten erbringen zu lassen, und ob es dazu einer Vereinbarung bedarf oder dies auch durch Mehrheitsbeschluß möglich ist, wird in Rechtsprechung und Schrifttum nicht einheitlich beantwortet (vgl. hierzu Soergel/Stürner § 21 Rn. 4 mit Rechtsprechungsnachweisen, insbesondere KG OLGZ 1978, 146, OLG Hamm OLGZ 1980, 261 und MDR 1982, 150, aber auch OLG Hamm DWE 1987, 63 - nur Leitsatz - und OLG Stuttgart NJW-RR 1987, 976).

    Der Senat kann die Sache entscheiden, ohne sie im Hinblick auf die Entscheidungen des Kammergerichts (OLGZ 1978, 146) und des Oberlandesgerichts Hamm (OLGZ 1980, 261, MDR 1982, 150) gemäß § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof vorzulegen.

  • OLG Hamm, 13.01.1992 - 15 W 13/91

    Anfechtbarkeit der Verwalterbestellung wegen eines Einberufungsmangels

    Mit diesen gesetzlichen Vorschriften ist es nach Auffassung des Senats (OLGZ 1980, 261 ff.; ebenso bereits KG OLGZ 1978, 146) nicht zu vereinbaren, wenn durch einen Mehrheitsbeschluß eine umfassende persönliche Dienstleistungspflicht der einzelnen Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft hinsichtlich der Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums begründet wird.
  • BayObLG, 24.10.1978 - BReg. 2 Z 45/77

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Bedenken zu diesem Punkt ergeben sich daraus, daß es - wenn die Gemeinschaftsordnung nichts anderes vorschreibt - auf die Mehrheit der erschienenen oder vertretenen Wohnungseigentümer ankommt, wobei Stimmenthaltungen wie Ablehnungen zählen (OLG Celle NJW 1958, 307 [OLG Celle 18.12.1957 - 4 Wx 42/57] /308; KG NJW 1978, 1439 mit abl. Anm. Merle; Bärmann RdNr. 47, Palandt Anm. 2 b, Weitnauer/Wirths RdNr. 6, je zu § 25 WEG).

    Zweifel am Abstimmungsergebnis bewirkt auch der Umstand, daß - falls die Gemeinschaftsordnung nichts anderes bestimmt - bei der Abstimmung das Kopfprinzip des § 25 Abs. 2 Satz 1 WEG einzuhalten gewesen wäre, wonach auch Eigentümer mehrerer Wohnungen nur eine Stimme haben (BGHZ 49, 250/256; KG NJW 1978, 1439; Bärmann RdNr. 11, Palandt Anm. 2 b, Weitnauer/Wirths RdNr. 2, je zu § 25 WEG ); dies wurde - unterstellt, daß die Gemeinschaftsordnung keine abweichende Bestimmung enthält - nicht beachtet.

  • OLG Stuttgart, 19.05.1987 - 8 W 89/87

    Wohnungseigentum

    bb) Darüberhinaus kann dem OLG Hamm (MDR 82, 150) auch nicht darin gefolgt werden, daß die in den Entscheidungen KG OLGZ 78, 146 und OLG Hamm OLGZ 80, 261 aufgestellten Grundsätze auch im Fall der tätigen Mitwirkung bei der Erfüllung der Streupflicht anzuwenden seien.
  • OLG Hamm, 05.02.1980 - 15 W 277/79

    Ungültigerklärung eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung;

    Derartige Mehrheitsbeschlüsse sind daher als inhaltlich unzulässig anzusehen (KG, OLGZ 1978, 146 = Rpfleger 1978, 146 = WEM 1978, 54).
  • OLG Köln, 20.01.1986 - 16 Wx 111/85

    Wohnungseigentümerversammlung; Stimmenthaltung

    »... Der Senat hält an der bisher in Literatur und Rechtspr. überwiegend vertretenen Auffassung fest, wonach bei Beschlußfassungen der WE [Wohnungseigentümer] Stimmenthaltungen mitzuzählen und als Nein-Stimmen zu werten sind (vgl. [u. a.] KG in NJW 78, 1439 [hier: I (152) 69 b]; OLG Frankfurt in OLGZ 80, 163; BayObLG in Rpfleger 79, 66 ..).
  • BayObLG, 30.04.1982 - BReg. 2 Z 67/81

    Anfechtung des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung; Putz und die

    Die auch in der Rechtsbeschwerde wiederholten Bedenken des Antragstellers gegen die vorgenommene Abstimmung nach Miteigentumsanteilen sind unbegründet, denn diese war ordnungsgemäß, da das (seit jeher) in § 25 Abs. 2 Satz 1 WEG enthaltene Kopfprinzip (BGHZ 49, 250/256; BayObLG WEH 1979, 38/40; KG NJW 1978, 1439; OLG Hamm Rpfleger 1978, 182) durch § 15 Abs. 1 Satz 2 TE rechtswirksam abbedungen wurde (vgl. BayObLG WEM 1979, 38/40; Rpfleger 1982, 143/144; OLG Köln OLGZ 1969, 389/390; OLG Hamm Rpfleger 1975, 401/402; 1978, 182; OLG Karlsruhe OLGZ 1976, 145/148).
  • AG Lünen, 11.04.2000 - 2 II 1063/99
    Wohnungseigentümer haben daher lediglich durch anteilige Geldzahlung zu Instandhaltung beizutragen (vgl. insoweit die Ausführungen in Bärmann/Pick/Merle Wohnungseigentumsgesetz, 7. Aufl., § 21 Rdn. 111 ff. unter Hinweis auf OLG Hamm MDR 1982, 150, OLGZ 1980, 261 (262); KG OLGZ 1978, 146 (147).
  • BayObLG, 18.09.1979 - BReg. 2 Z 73/78

    Umfang der Rechte und Pflichten des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage;

  • KG, 13.06.1984 - 24 W 3937/83

    Versammlung; Wohnungseigentümer; Beschluß; Mehrheit; Stimmenthaltung; Stimmen

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